Richtiger Umgang mit Videospielen
Festlegen von Nutzungszeitenn
Kinder und Jugendlichen sollten klare Grenzen für die zeitliche Nutzung von Videospielen gesetzt werden. Eine extensive Nutzung verdrängt Zeit die das Kind nicht damit verbringt etwa Sport oder Hobbies zu betreiben, sich mit Freunden zu treffen und so neue Erfahrungen zu sammeln und neue Interessen zu wecken. Ein generelles Verbot ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll. Bei der zeitlichen Begrenzung der Spielzeit, ist es wichtig auf die Besonderheiten dieser virtuellen Spielwelten zu achten. Es ist frustrierend mitten im Level oder Mission abrechen zu müssen, ohne vielleicht die Möglichkeit zu haben abspeichern zu können, nur weil die Spielzeit jetzt um ist. Es sollten viel mehr die Chance eingeräumt werden gewisse Spielabschnitte pro Tag spielen zu können. Oder man führt Spieltage ein an denen eine längere Nutzungszeit eingestanden wird. Wichtig ist solche Regel von vornherein mit dem Kind einzuüben um Problem zu vermeiden.
Was tun bei Problem mit extensiver Nutzung von Videospielen?
Sollten Kinder und Jugendliche ein problematisches Verhalten bei der Nutzung von Videospielen zeigen, ist es wichtig für Eltern das Gespräch mit seinem Kind zu suchen, dies geschieht am Besten, indem man am Spielprozess des Kindes teilnimmt, um so ein gegenseitiges Verständnis für einander aufzubauen. Auf dieser Grundlage sollten Vereinbarungen getroffen werden, die die Nutzungszeit von Videospielen einschränken. Dazu gehören feste Schlafenszeiten, Aufgaben im Haushalt und alternative Aktivitäten die sie ihrem Kind anbieten sollten und es dabei aktiv unterstützen.
Erkennen welche Spiele geeignet sind, Altersbeschränkung der USK
Für Eltern die sich mit dem Thema Videospiel nicht auskennen, ist es schwer festzustellen welche Spiele für ihr Kind geeignet sind. Eine erste Hilfestellung liefert die USK (UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle), die fünf Alterskennzeichen vergibt die auf der Spieleverpackung aufgedruckt werden müssen.


Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (”Jugendgefährdung”) nicht erfüllt sind.
Quelle: www.usk.de
Die Alterskennzeichen der USK geben aber keine Auskunft darüber, ob die Kinder diese Spiele auch schon verstehen oder begreifen können für die sie freigeben sind. Ein Fussball-Manger Spiel ist vielleicht ohne Altersbeschränkung freigeben, aber von der Komplexität nicht für einen fünfjähriges Kind geeignet. Gute Beratung bekommt man meist im Videospiel-Fachhandlungen, die Verkäufer wissen meist genau welches Spiel für welches Alter geeignet ist.